Zum Inhalt springen
AGB | Finanzmann
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen für online buchbare Analysen und Veranstaltungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die in § 3 beschriebenen Leistungen, die über die Website finanz-mann.de oder über einen von uns bereitgestellten Bestell- oder Zahlungslink abgeschlossen werden.

(2) Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen über diesen Bestellweg nicht zustande.

(3) Für laufende Mandate der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie für den 90-Tage-Implementierungs-Sprint gelten diese Bedingungen nicht. Insoweit gilt der gesondert abzuschließende Dienstleistungsvertrag nebst seinen Anlagen.

(4) Für die Teilnahme an Veranstaltungen nach § 3 Ziffer 3.3 gelten die §§ 5, 7 und 8 nicht. An ihre Stelle treten die Regelungen des § 9.

(5) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringen.

(6) Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.

(7) Dienstleister im Sinne dieser Bedingungen ist Abdelkarim Amachaibou, Finanzmann, Hüttenstraße 205, 50170 Kerpen, E-Mail info@finanz-mann.de, Telefon +49 2273 9916721, USt-IdNr. DE363766808. Auftraggeber ist der jeweilige Vertragspartner.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben.

(2) Mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab. Die Bestätigung des Zahlungseingangs durch den Zahlungsdienstleister stellt noch keine Annahme dar.

(3) Bei Leistungen nach § 3 Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2 kommt der Vertrag zustande, indem wir dem Auftraggeber in Textform den Zugang zum Erhebungsbogen übermitteln. Wir nehmen das Angebot innerhalb von zwei Werktagen an oder lehnen es ab.

(4) Bei Veranstaltungen nach § 3 Ziffer 3.3 kommt der Vertrag mit der Anmeldebestätigung zustande, die wir dem Auftraggeber unverzüglich nach Abschluss des Bezahlvorgangs in Textform übermitteln. Die Anmeldebestätigung kann automatisiert erfolgen. Ist die Veranstaltung zum Zeitpunkt des Eingangs bereits ausgebucht, lehnen wir das Angebot ab und erstatten den gezahlten Betrag vollständig.

(5) Kommt kein Vertrag zustande, erstatten wir bereits gezahlte Beträge unverzüglich und vollständig.

(6) Voraussetzung des Vertragsschlusses ist die Angabe des Unternehmens sowie die Bestätigung des Auftraggebers im Bezahlvorgang, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(7) Wir speichern den Vertragstext und übermitteln ihn dem Auftraggeber gemeinsam mit diesen Bedingungen in Textform. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Leistungsgegenstand

3.1 CFO-Risiko- und Optimierungs-Audit (MRT)

(1) Wir führen eine strukturierte betriebswirtschaftliche Durchsicht und Analyse des Unternehmens des Auftraggebers durch.

(2) Die Leistung umfasst die Bereitstellung eines gesicherten Erhebungsbogens einschließlich Uploadbereich, die Auswertung der Angaben und der übermittelten Unterlagen, einen schriftlichen Report mit einer Einschätzung je Unternehmensbereich und Handlungsempfehlungen in drei Zeithorizonten sowie ein Strategiegespräch von 60 Minuten.

(3) Die Analyse umfasst genau einen Rechtsträger. Verbundene Gesellschaften sind nicht Gegenstand des Auftrags. Berichtszeitraum sind das laufende Geschäftsjahr und das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr einschließlich der Dezember-Auswertung des Vorjahres.

3.2 Finanz-Check

(4) Wir führen eine betriebswirtschaftliche Kurzanalyse durch. Die Leistung umfasst die Bereitstellung eines Erhebungsbogens, die Auswertung der Angaben und Unterlagen sowie einen schriftlichen Kurzreport von bis zu acht Seiten mit den festgestellten Risikopunkten und einer Handlungsliste in drei Zeithorizonten. Ein Strategiegespräch ist nicht Bestandteil dieser Leistung.

(5) Der Finanz-Check ist gegenüber der Leistung nach Ziffer 3.1 im Umfang deutlich reduziert und ersetzt diese nicht. Absatz 3 gilt entsprechend.

3.3 Finanzwerkstatt und weitere Veranstaltungen

(6) Gegenstand ist die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung zu kaufmännischen Themen. Termin, Ort, Beginn und Ende, Inhalt sowie die Zahl der verfügbaren Plätze ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung.

(7) Die Zahl der Plätze ist begrenzt. Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.

(8) Im Teilnahmeentgelt enthalten sind die Teilnahme, die Teilnehmerunterlagen sowie die im Programm ausgewiesene Verpflegung. Anreise, Übernachtung und sonstige Aufwendungen des Auftraggebers sind nicht enthalten.

(9) Der Platz ist auf die angemeldete Person bezogen. Der Auftraggeber kann den Platz jedoch jederzeit und kostenfrei auf eine andere Person übertragen; die Einzelheiten regelt § 9 Abs. 3. Meldet der Auftraggeber mehrere Personen an, benennt er die Teilnehmer spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn in Textform.

(10) Veranstaltungssprache ist Deutsch.

(11) Die Veranstaltung vermittelt allgemeine kaufmännische Inhalte. Eine auf den Einzelfall bezogene Beratung findet weder im Vortrag noch in Wortbeiträgen, Übungsteilen oder Pausengesprächen statt. Ergänzend gilt § 4.

(12) Ein gesondertes Ticket wird nicht ausgestellt. Nach Zahlungseingang übermitteln wir die Anmeldebestätigung und die Rechnung digital an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse; sie dienen als Nachweis der Anmeldung. Der Auftraggeber gibt eine zutreffende und dauerhaft erreichbare E-Mail-Adresse an und stellt den Empfang sicher, einschließlich der Prüfung des Spam-Ordners. Geht die Anmeldebestätigung nicht innerhalb von zwei Werktagen nach Zahlungseingang ein, teilt er uns dies mit. Der Einlass erfolgt am Veranstaltungsort über eine Teilnehmerliste. Die Teilnehmer nennen dort ihren Namen und den des angemeldeten Unternehmens; ein Zutritt wird nur Personen gewährt, die auf der Teilnehmerliste geführt werden. Für Nachteile, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, haften wir nicht; § 10 bleibt unberührt.

§ 4 Nicht geschuldete Leistungen, berufsrechtliche Abgrenzung

(1) Wir erbringen keine Steuerberatung und keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen. Wir übermitteln keine Steueranmeldungen oder Steuererklärungen und vertreten den Auftraggeber nicht gegenüber Finanzbehörden, Sozialversicherungsträgern oder sonstigen Stellen.

(2) Wir erbringen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, keine Anlageberatung und keine Insolvenzberatung.

(3) Unsere Leistung ist keine Prüfung im Sinne der §§ 316 ff. HGB. Eine Belegprüfung, eine Kassennachschau oder eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung finden nicht statt.

(4) Eine Pflicht, das Vorliegen von Insolvenzgründen im Sinne der §§ 17 bis 19 InsO festzustellen, besteht nicht. Enthält ein Report oder eine Veranstaltungsunterlage Hinweise auf Anzeichen einer wirtschaftlichen Krise, ersetzt dies keine insolvenzrechtliche Prüfung. Die Beurteilung insolvenzrechtlicher Pflichten obliegt dem Auftraggeber und seinen rechtlichen Beratern.

(5) Wir schulden die sachgerechte Erbringung der in § 3 beschriebenen Leistung nach dem von uns entwickelten Auswertungsschema. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine Ergebnis-, Liquiditäts- oder Kostenverbesserung, wird nicht geschuldet.

(6) Antworten auf Fragen von Teilnehmern im Rahmen einer Veranstaltung sind allgemeine fachliche Hinweise auf Grundlage der geschilderten Angaben. Sie beruhen nicht auf einer Prüfung der individuellen Verhältnisse und begründen kein Beratungsverhältnis.

(7) Die steuerliche und rechtliche Würdigung der Befunde und Inhalte bleibt der Steuerkanzlei beziehungsweise dem Rechtsanwalt des Auftraggebers vorbehalten.

§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers bei Analysen

Dieser Paragraph gilt für Leistungen nach § 3 Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2.

(1) Der Auftraggeber füllt den Erhebungsbogen vollständig aus und stellt die dort als erforderlich gekennzeichneten Unterlagen digital zur Verfügung. Als optional gekennzeichnete Angaben kann er auslassen; ihr Fehlen begrenzt die Aussagekraft in den betroffenen Bereichen, der Report weist dies aus.

(2) Der Auftraggeber übermittelt ausschließlich Auswertungen auf Sachkontenebene. Unterlagen mit personenbezogenen Daten seiner Beschäftigten sind nicht zu übermitteln und für die Leistungserbringung nicht erforderlich.

(3) Wir sind nicht verpflichtet, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen zu überprüfen. Die Auswertung beruht ausschließlich auf ihnen.

(4) Verzögerungen und Mehraufwand, die auf unvollständiger, unrichtiger oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(5) Übermittelt der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss, können wir ihn unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Mitwirkung auffordern. Nach fruchtlosem Ablauf sind wir berechtigt, den Vertrag zu beenden und die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.

§ 6 Vergütung, Fälligkeit, Zahlung, Umsatzsteuer

(1) Die Vergütung beträgt für das CFO-Risiko- und Optimierungs-Audit 1.490,00 €, für den Finanz-Check 499,00 € und für die Teilnahme an der Finanzwerkstatt 99,00 € je Person, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesene Preis.

(2) Die Vergütung ist mit Vertragsschluss vollständig fällig und wird über den eingesetzten Zahlungsdienstleister eingezogen.

(3) Bei Leistungen nach § 3 Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2 beginnen wir mit der Bearbeitung nach Zahlungseingang und vollständigem Eingang der Unterlagen nach § 5. Bei Veranstaltungen nach § 3 Ziffer 3.3 ist der Zahlungseingang Voraussetzung der verbindlichen Platzvergabe.

(4) Die Einräumung der Eintrittsberechtigung zu einer Veranstaltung wird nach § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG am Veranstaltungsort ausgeführt. Sie unterliegt daher der deutschen Umsatzsteuer, auch wenn der Auftraggeber ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist. Ein Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Auftraggeber findet nicht statt.

(5) Wir stellen eine Rechnung nach § 14 UStG aus und übermitteln sie in Textform.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB.

(7) Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung stehen dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu.

§ 7 Anrechnung auf den Implementierungs-Sprint

(1) Beauftragt der Auftraggeber den 90-Tage-Implementierungs-Sprint innerhalb von 21 Tagen nach Zugang des Reports zum CFO-Risiko- und Optimierungs-Audit, werden 745,00 € netto auf dessen erste Rechnung angerechnet. Die Frist beginnt mit dem Tag des Zugangs des Reports beim Auftraggeber. Für die Fristwahrung ist der Zugang der Beauftragung in Textform bei uns maßgeblich.

(2) Die Anrechnung gilt einmalig je Rechtsträger und ausschließlich für den Implementierungs-Sprint. Eine Auszahlung, eine Übertragung auf Dritte, eine Verrechnung mit anderen Leistungen sowie eine Kombination mit weiteren Nachlässen sind ausgeschlossen.

(3) Für den Finanz-Check und für Veranstaltungen findet eine Anrechnung nicht statt.

§ 8 Leistungsfristen

(1) Den Report zum CFO-Risiko- und Optimierungs-Audit übergeben wir innerhalb von 15 Werktagen nach vollständigem Eingang der erforderlichen Unterlagen. Das Strategiegespräch findet innerhalb von 15 Werktagen nach Übergabe des Reports statt; die Terminvereinbarung erfolgt über den von uns bereitgestellten Buchungslink.

(2) Den Kurzreport zum Finanz-Check übergeben wir innerhalb von 10 Werktagen nach vollständigem Eingang der erforderlichen Unterlagen.

(3) Fristen verlängern sich angemessen, soweit Verzögerungen auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen.

(4) Für Veranstaltungen gilt dieser Paragraph nicht. Maßgeblich sind der in der Ausschreibung genannte Termin und die dort genannte Dauer.

§ 9 Besondere Bedingungen für Veranstaltungen

(1) Die Anmeldung ist verbindlich. Mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs bestätigt der Auftraggeber die Teilnahme verbindlich. Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs vergeben.

(2) Ein Rücktritt oder eine Stornierung der Anmeldung sind ausgeschlossen. Die Pflicht zur Zahlung des Teilnahmeentgelts bleibt auch dann bestehen, wenn der Auftraggeber oder der benannte Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnimmt. Eine Erstattung erfolgt nicht. An die Stelle einer Stornierung tritt das Recht des Auftraggebers, den Platz nach Absatz 3 jederzeit und kostenfrei auf eine andere Person zu übertragen. Ergänzend können wir auf Anfrage aus Kulanz eine Umbuchung auf eine spätere Veranstaltung oder die Ausstellung eines Gutscheins anbieten; Voraussetzung ist eine Mitteilung in Textform spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Die Absätze 4 und 5 sowie § 13 bleiben unberührt.

(3) Der Auftraggeber kann den Platz jederzeit und kostenfrei auf eine andere Person übertragen, insbesondere bei Verhinderung oder Erkrankung des ursprünglich benannten Teilnehmers. Die Übertragung erfolgt durch Mitteilung des Namens der Ersatzperson in Textform. Bei kurzfristiger Verhinderung genügt die Mitteilung am Veranstaltungstag; sie muss uns jedoch vor dem Einlass der Ersatzperson vorliegen, damit die Teilnehmerliste berichtigt werden kann. Eine Mitteilung am Empfang vor Ort ist ausreichend. Einer Zustimmung unsererseits bedarf die Übertragung nicht. Ein zusätzliches Entgelt und eine Bearbeitungsgebühr fallen nicht an. Die Ersatzperson nimmt anstelle des ursprünglich benannten Teilnehmers teil; Vertragspartner bleibt der Auftraggeber. Soll der Vertrag insgesamt auf einen Dritten übergehen, ist auch dies zulässig, sofern der Dritte die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 erfüllt und der Übergang uns vor Veranstaltungsbeginn in Textform angezeigt wird; Auftraggeber und Dritter haften in diesem Fall für das Teilnahmeentgelt als Gesamtschuldner. Bei einer vollständigen Übertragung des Vertrages auf einen Dritten stornieren wir die ursprüngliche Rechnung und stellen eine neue Rechnung auf den Dritten aus; hierfür teilt uns der Auftraggeber dessen vollständige Rechnungsdaten spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn mit. Erfolgt die Mitteilung später, nimmt die benannte Person als Ersatzteilnehmer teil; die Rechnung und die Zahlungspflicht bleiben in diesem Fall beim Auftraggeber.

(4) Wir können die Veranstaltung bis 7 Kalendertage vor Beginn absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von acht Personen nicht erreicht wird. Bereits gezahlte Entgelte erstatten wir in diesem Fall vollständig.

(5) Bei Absage oder Verlegung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, bieten wir einen Ersatztermin an. Nimmt der Auftraggeber diesen nicht an, erstatten wir das Entgelt vollständig. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten, bestehen nach Maßgabe des § 10.

(6) Eine Verlegung des Veranstaltungsortes innerhalb desselben Ortes oder in einen Umkreis von 25 Kilometern berechtigt nicht zum Rücktritt, soweit die Erreichbarkeit vergleichbar bleibt. Wir teilen die Verlegung unverzüglich in Textform mit.

(7) Ein Wechsel des Referenten oder eine geringfügige Änderung des Programms bei gleichbleibender Gesamtausrichtung berechtigt nicht zum Rücktritt.

(8) In den Veranstaltungsräumen üben wir oder der jeweilige Betreiber das Hausrecht aus. Teilnehmer beachten die vor Ort geltende Hausordnung sowie die Anweisungen zur Sicherheit und zum Brandschutz. Wir können Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen, die den Ablauf erheblich stören, andere Teilnehmer oder Mitwirkende belästigen oder bedrohen, Gewalt anwenden, erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen oder die Sicherheit anderer gefährden. Bei geringfügigen Störungen erfolgt der Ausschluss erst, wenn der Teilnehmer das Verhalten nach einem Hinweis fortsetzt. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmeentgelts besteht im Fall des Ausschlusses nicht; das Recht zur Übertragung des Platzes nach Absatz 3 erlischt mit dem Ausschluss.

(9) Die im Programm ausgewiesene Verpflegung wird als Sammelverpflegung bereitgestellt. Eine Zusicherung der Freiheit von bestimmten Allergenen oder Inhaltsstoffen ist damit nicht verbunden. Informationen zu den enthaltenen Allergenen halten wir am Veranstaltungsort bereit. Teilnehmer mit Unverträglichkeiten wenden sich vor Ort an uns; eine Abfrage im Anmeldevorgang findet nicht statt.

(10) Teilnehmer behandeln Angaben, die andere Teilnehmer im Verlauf der Veranstaltung zu ihren betrieblichen Verhältnissen machen, vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Die Verwertung solcher Angaben für eigene geschäftliche Zwecke ist unzulässig.

(11) Ton-, Bild- und Videoaufnahmen durch Teilnehmer sind nicht gestattet. Fotoaufnahmen können wir im Einzelfall auf vorherige Anfrage in Textform gestatten; ohne unsere vorherige Zustimmung sind Aufnahmen jeder Art untersagt. Ton- und Videomitschnitte des Vortrags, der Übungsteile und der Wortbeiträge anderer Teilnehmer gestatten wir nicht. Fertigen wir selbst Aufnahmen zu Dokumentations- oder Werbezwecken an, weisen wir vor Beginn darauf hin. Die Aufnahme von Teilnehmern erfolgt nur auf Grundlage einer gesondert und freiwillig erteilten Einwilligung; sie ist nicht Voraussetzung der Teilnahme und kann jederzeit ohne Nachteil widerrufen werden.

(12) Für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe und Fahrzeuge übernehmen wir keine Verwahrung. § 10 bleibt unberührt.

§ 10 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 25.000,00 € je Schadensfall.

(4) Für Veranstaltungen nach § 3 Ziffer 3.3 ist die Haftung in den Fällen des Absatzes 2 abweichend von Absatz 3 auf 5.000,00 € je Schadensfall und Teilnehmer begrenzt. Absatz 1 bleibt unberührt.

(5) Im Rahmen der Absätze 2 bis 4 ist die Haftung für entgangenen Gewinn und für mittelbare Schäden ausgeschlossen. Absatz 1 bleibt unberührt.

(6) Wir haften nicht für den wirtschaftlichen Erfolg des Auftraggebers und nicht für Schäden aus unternehmerischen Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage unserer Leistung oder auf Grundlage von Veranstaltungsinhalten trifft. Die Entscheidungsgewalt verbleibt beim Auftraggeber. Ebenso haften wir nicht für steuerliche Nachforderungen, Zinsen und Bußgelder, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen.

(7) Ansprüche wegen einfacher Fahrlässigkeit verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Absätze 1 und 2 sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

(8) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Report, Vorlagen, Erhebungsbögen, Teilnehmerunterlagen, Präsentationen und das zugrunde liegende Auswertungsschema sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die eigenen Zwecke seines Unternehmens.

(3) Die Weitergabe an Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und finanzierende Kreditinstitute des Auftraggebers ist ohne gesonderte Zustimmung zulässig. Jede weitere Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf unserer Zustimmung in Textform.

(4) Die Nutzung der Unterlagen für eigene entgeltliche Schulungs-, Seminar- oder Beratungsangebote des Auftraggebers oder Dritter ist ausgeschlossen.

§ 12 Vertraulichkeit, Datenschutz, Referenznennung

(1) Wir verpflichten uns, über alle Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Diese Pflicht besteht nach Beendigung des Vertrages fort.

(2) Wir treffen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes, insbesondere durch Verschlüsselung der eingesetzten Geräte und Datenträger sowie durch Zugriffsbeschränkungen.

(3) Personenbezogene Daten verarbeiten wir als Verantwortliche nach Maßgabe unseres Datenschutzhinweises, abrufbar unter finanz-mann.de/datenschutz-produkte.

(4) Bei Veranstaltungen verarbeiten wir die Namen der Teilnehmer und die Unternehmenszugehörigkeit zur Durchführung der Veranstaltung, insbesondere für Anwesenheitsnachweis, Namensschilder und Teilnahmebescheinigung. Eine Teilnehmerliste geben wir nur mit vorheriger Einwilligung der betroffenen Teilnehmer heraus.

(5) Eine Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform.

§ 13 Höhere Gewalt und Leistungshindernisse

(1) Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs, insbesondere behördliche Anordnungen, Ausfälle der eingesetzten Softwaredienste oder der Räumlichkeiten, entbinden uns für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.

(2) Dasselbe gilt bei unserer eigenen unvorhersehbaren und länger andauernden Erkrankung. Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich.

(3) Dauert die Störung länger als sechs Wochen an, können beide Seiten den Vertrag beenden. Bereits gezahlte Beträge erstatten wir in diesem Fall abzüglich des Wertes bereits erbrachter Teilleistungen. Ist noch keine Teilleistung erbracht, erfolgt die Erstattung vollständig.

(4) Kann eine Veranstaltung aus Gründen nach den Absätzen 1 oder 2 nicht stattfinden, gilt § 9 Abs. 5.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort ist Kerpen.

(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Kerpen. Wir sind daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

(5) Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Abdelkarim Amachaibou, Finanzmann · Hüttenstraße 205, 50170 Kerpen · finanz-mann.de · Version 2.4, Stand August 2026